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HUMANITAS Pflegeheime als neuer Lebensort

Häufig gestellte Fragen zum Umzug in ein HUMANITAS Pflegeheim in der Steiermark

 

Wann kann ich in ein Heim?

Menschen altern. Im Alter bedürfen sie häufig der Hilfe und Pflege. Unsere Vision ist es mitzuhelfen, diesen Lebensabschnitt so angenehm wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig ergeben sich für alle Beteiligten Fragen, Ängste und Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit einem Umzug in ein Pflegeheim auftreten. Mit dem vorliegenden Informationsblatt wollen wir unseren InteressentInnen und deren Angehörigen genau die Informationen geben, die sie für ihre Entscheidung benötigen.

 

Wann kann man eigentlich in ein Pflegeheim ziehen?
Die Aufnahme in ein Pflegeheim ist grundsätzlich dann möglich, wenn Personen pflegebedürftig werden und kontinuierlich pflegerische und medizinische Betreuung benötigen.

Neben Langzeitpflegeplätzen gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, d.h. dass pflegebedürftige Personen für einen gewissen Zeitraum (z.B. während pflegende Angehörige verreist sind) in einer unserer Einrichtungen zu Gast sind.

 

Was kostet die Betreuung und Verpflegung in einem Pflegeheim?
Die Höhe der Pflegeheimkosten ist unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig (z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, Pflegebedürftigkeit).

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung:

  1. man kommt für die Pflegeheimkosten mit eigenen Mitteln auf oder
  2. es erfolgt eine Unterstützung durch die zuständige Sozialhilfebehörde (wenn das Einkommen nicht ausreicht und auch kein verwertbares Vermögen, z.B. ein Sparguthaben, vorhanden ist)

Erfolgt eine Unterstützung durch die zuständige Sozialhilfebehörde, werden 80% des Einkommens und des Pflegegeldes für die Heimkosten verwendet, die restlichen 20% bleiben dem Bewohner/der Bewohnerin zur freien Verfügung, sowie das „13. und 14. Gehalt“ zur Gänze.

 

Müssen Verwandte für Pflegeheimkosten aufkommen?
Mit dem 1. August 2011 wurde die Regresspflicht in der Steiermark wieder eingeführt, mit einer Übergangsfrist bis 1. Jänner 2012 für all jene, deren Angehörige zu diesem Zeitpunkt schon im Pflegeheim waren. Die Ersatzpflicht der Angehörigen ist abhängig vom Nettoeinkommen. Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere VerwaltungsmitarbeiterInnen sowie die Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung.

 

Wie funktioniert das mit dem Pflegegeld?
Personen die pflegebedürftig werden, haben einen Anspruch auf Bundes- bzw. Landespflegegeld. Das Pflegegeld wird 12x jährlich ausbezahlt und die Höhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

In Österreich gibt es 7 Pflegestufen. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos bei der zuständigen Stelle (z.B. PVA) eingebracht werden. Sollten der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet werden, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten. In weiterer Folge wird der Betroffene zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen oder, wenn er/sie nicht reisefähig sind, zu Hause von einer Ärztin oder einem Arzt aufgesucht. Der Sachverständige nimmt den Befund auf und stellt den Pflegebedarf fest.
Auf Wunsch kann bei der ärztlichen Untersuchung auch eine Vertrauensperson (z.B. die Pflegeperson) anwesend sein und Angaben zur konkreten Pflegesituation machen.
Auf Grund des Gutachtens beschließt der zuständige Entscheidungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Pflegegeld zuerkannt wird. Dies wird in Form eines Bescheides mitgeteilt.

Antragsformulare sind grundsätzlich bei der Pensionsversicherungsanstalt oder bei Gemeinden erhältlich.

 

Wie kann man sich für ein HUMANITAS Pflegeheim anmelden?
Am Besten ist es, wenn InteressentInnen direkt in einer der HUMANITAS Einrichtungen anfragen. Natürlich besteht die Möglichkeit, sich unsere Einrichtungen vorher anzusehen und zu einem persönlichen Beratungsgespräch vorbeizukommen.

 

Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?
InteressentInnen bekommen von uns eine Mappe, wo unter anderem auch eine Checkliste für die Anmeldung bereitliegt.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde/Personalausweis/Reisepass in Kopie
  • e-Card
  • Pensionsbescheid
  • aktueller Pflegegeldbescheid
  • Kontaktdaten von Vertrauenspersonen
  • sonstige Unterlagen (z.B. wenn vorhanden Sachwalterbeschluss, ärztliche Atteste, Medikamentenliste…)

 

Wie erfolgt die ärztliche Betreuung?
Die BewohnerInnen unserer Häuser haben das Recht auf freie Arztwahl und können daher die medizinische Betreuung ihrer Vertrauensärzte weiterhin in Anspruch nehmen.

Für unsere BewohnerInnen besteht jedoch auch die Option, unser Wahlarztsystem „medplus“ in Anspruch zu nehmen. Die notwendigen ärztlichen Behandlungen werden durch die Wahlarztordination Dr. Kurt Bäckenberger durchgeführt und die dadurch entstehenden Honorarnoten entsprechen den üblichen kassenärztlichen Sätzen. Wir garantieren, dass unseren BewohnerInnen dadurch nicht mehr als der gesetzlich anfallende Selbstbehalt für WahlarztpatientInnen der einzelnen Sozialversicherungen an Mehrkosten erwächst.

 

Welche Qualitätsstandards gibt es?
Unsere Einrichtungen verfügen über höchste Qualitätsstandards, sowohl in baulicher als auch in pflegerischer Sicht. Unsere MitarbeiterInnen besuchen regelmäßig Aus- und Weiterbildungen, und wir sind bemüht, uns ständig weiterzuentwickeln.

Unsere Einrichtungen werden zudem regelmäßig vom Magistrat Graz bzw. von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden kontrolliert.

 

Wann kann man Besuch empfangen?
Natürlich sind Besucher gerne willkommen, und unsere BewohnerInnen entscheiden selbst über mögliche Besuchszeiten.

 

Welche Angebote gibt es noch in den HUMANITAS Pflegeheimen?
Neben regelmäßigen Gottesdiensten finden täglich Animationen statt. Die Vormittags- und Nachmittagsprogramme sind vielfältig gestaltet und reichen von Gedächtnis- und Zeitungsrunden bis hin zu Konzerten, Feiern und Ausflügen.

Bei Bedarf organisiert unsere Sozialarbeiterin Besuchsdienste für BewohnerInnen und ist zudem auch Ansprechpartnerin für BewohnerInnen und Angehörige bei sozialen Fragestellungen (z.B. bei Informationen über Selbsthilfegruppen, Fragen zum Thema Sachwalterschaft,…).

 

Kann man sein Zimmer nach eigenen Vorstellungen gestalten?
Da sich unsere BewohnerInnen bei uns wie zuhause fühlen sollen, können persönliche Gegenstände und Möbel natürlich mitgebracht werden. Wir ersuchen Sie höflich, dies im Vorfeld mit der jeweiligen Heimleitung abzuklären.

 

Sind Haustiere erlaubt?
Die Mitnahme von Haustieren muss im Vorfeld mit unserer Heimleitung abgesprochen werden.

 
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