Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen des Vertrauens für bestimmte Lebensbereiche zu stellvertretenden Rechthandlungen bevollmächtigen, für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist.

Es kann festgelegt werden, welche Personen welche Angelegenheiten (genaue Beschreibung notwendig), unter welchen Bedingungen (z. B. Kontrollmechanismen, wie Vier-Augen-Prinzip, Aufwandsersätze) stellvertretend wahrnehmen können. Die genannten Personen sind durch die Vorsorgevollmacht allerdings nicht verpflichtet, die Vertretung auch wahrzunehmen.

In einer Vorsorgevollmacht kann man auch Wunschkandidaten für den Fall einer Besachwaltung festlegen oder bestimmte Personen von vornherein ablehnen (= Sachwalterverfügung).

Für die Vertretungsbefugnis in schwerwiegenden Angelegenheiten muss eine qualifizierte Vorsorgevollmacht errichtet werden, für die besondere Formvorschriften gelten.

Eine Vorsorgevollmacht ist jederzeit widerrufbar.

Empfehlenswert ist eine Eintragung der Vorsorgevollmacht in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auffindbar ist.

 
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