Pflegestufen und Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein pauschaler Beitrag zu den entstehenden finanziellen Belastungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen.
Das Pflegegeld wird monatlich (12x im Jahr) ausbezahlt.
Seit 01.01.2009 wird bei der Einstufung Menschen mit Demenzerkrankungen ein zusätzlicher Pauschalwert von 25h angerechnet.

Anträge auf Pflegegeld können Sie hier downloaden


Beim Pflegegeld gelten derzeit folgende Werte:
 

Pflegestufe 1
Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden pro Monat
Betrag monatlich: € 154,20

Pflegestufe 2
Pflegebedarf von mehr als 75 Stunden pro Monat
Betrag monatlich: € 284,30

Pflegestufe 3
Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat
Betrag monatlich: € 442,90

Pflegestufe 4
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat
Betrag monatlich: € 664,30

Pflegestufe 5
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat,
wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.
Betrag monatlich: € 902,30

Pflegestufe 6
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat,
wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
Betrag monatlich: € 1.242,00

Pflegestufe 7
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat, 
wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.
Betrag monatlich: € 1.655,80

 

Voraussetzungen

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
  • Stellen eines Antrages
  • Absolvierung einer Begutachtung im Rahmen des Pflegegeldeinstufungsverfahrens
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einem EWR-Staat geleistet werden.
 
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